Beratung und Organisation
Atemschutz im Betrieb organisieren
Geräte und Schulungen allein reichen nicht. Die PSA-Benutzungsverordnung und die DGUV Regel 112-190 verlangen eine Gefährdungsbeurteilung, die passende Geräteauswahl, Betriebsanweisungen, die Anpassungsüberprüfung der Masken und ein organisiertes Atemschutzwesen. Wir beraten Sie beim Aufbau oder übernehmen diese Aufgaben dauerhaft für Sie, ganz nach Ihrem Wunsch.
Organisation
Betriebliches Atemschutzwesen
Der Unternehmer muss Auswahl, Bereitstellung, ordnungsgemäßen Zustand und sicheren Gebrauch der Atemschutzgeräte organisieren. Diese Aufgaben darf er schriftlich auf externe Dienstleister übertragen. Wir unterstützen Sie beim Aufbau oder übernehmen die Organisation ganz.
Grundlage: PSA-Benutzungsverordnung, DGUV Regel 112-190, DGUV Grundsatz 312-190
- Aufbau der Organisation und Benennung der Funktionsträger
- Schriftliche Übertragung von Unternehmerpflichten
- Instandhaltungsprogramm mit Wartungs-, Prüf- und Austauschfristen
- Festlegungen zu Lagerung, Transport und Entsorgung
- Dauerhafte Übernahme als externer Dienstleister
Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung und Geräteauswahl
Die Gefährdungsbeurteilung klärt, ob Sauerstoffmangel, Schadstoffe oder beides auftreten können. Sie ist die Grundlage für die Auswahl der Geräte und für die arbeitsmedizinische Vorsorge.
Grundlage: Arbeitsschutzgesetz, Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), PSA-Benutzungsverordnung, Gefahrstoffverordnung, DGUV Regel 112-190
- Ermittlung der Gefährdungen durch die Umgebungsatmosphäre
- Auswahl geeigneter Geräte nach Schutzniveau, Ergonomie und Kombination mit anderer PSA
- Gruppeneinteilung der Geräte als Grundlage der arbeitsmedizinischen Vorsorge
- Gebrauchsdauer und Erholungszeiten
- Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung
Betriebsanweisungen
Betriebsanweisungen für Atemschutzgeräte
Für den Einsatz von Atemschutzgeräten sind eigene Betriebsanweisungen vorgeschrieben. Wir erstellen sie passend zu Ihren Geräten und Tätigkeiten.
Grundlage: § 3 Abs. 2 PSA-Benutzungsverordnung, DGUV Regel 112-190
- Betriebsanweisungen für den Einsatz der Geräte
- Bei Bedarf auch für Wartung, Reparatur und Prüfung
- Kennzeichnung der Arbeitsbereiche mit dem Gebotszeichen „Atemschutz benutzen“
- Grundlage für die jährliche Unterweisung
Fit-Test
Anpassungsüberprüfung der Masken
Eine Maske schützt nur, wenn sie dicht sitzt. Deshalb muss vor dem ersten Gebrauch bei jeder dicht anliegenden Maske geprüft werden, ob sie der Person passt. Das gilt für Viertel-, Halb- und Vollmasken ebenso wie für filtrierende Halbmasken (FFP).
Grundlage: PSA-Benutzungsverordnung, DGUV Regel 112-190
- Qualitative Anpassungsüberprüfung durch ausgebildete Prüfer
- Unterdruckprüfung und Prüfung mit Geschmacks-Aerosol
- Unterweisung im richtigen Anlegen vor der Prüfung
- Dokumentation der Ergebnisse
- Bei Ihnen im Betrieb oder in Iserlohn
Ausbildung
Atemschutzkoordinierende
Eigenes Personal für die Organisation ausbilden lassen.
Unterweisung
Wiederholungsunterweisung
Die jährliche Unterweisung mit praktischer Übung.
Werkstatt
Wartung und Prüfung
Fristgerechte Instandhaltung Ihrer Geräte, herstellerunabhängig.
Beratung anfragen
Beschreiben Sie uns kurz Ihre Tätigkeiten und Geräte. Wir sagen Ihnen, was zu tun ist und wie wir Sie unterstützen können.