Unterweisung
Regelmäßige Wiederholungsunterweisungen
Wer Atemschutz, Gaswarngeräte oder PSA gegen Absturz einsetzt, muss regelmäßig unterwiesen werden und üben: in der Regel jährlich, bei Rettungsaufgaben halbjährlich. Wir übernehmen das für Sie, im Schulungszentrum oder bei Ihnen im Betrieb.

Ablauf
- Auffrischung von Regelwerk und Benutzerinformation
- Erfahrungen aus dem Einsatz besprechen
- Anlegen, Dichtsitzprüfung, praktische Übung unter Last
- Pflege und Kontrolle der eigenen Geräte
- Teilnahmenachweis für Ihre Dokumentation
Ihr Vorteil
Wir schulen an Ihren Geräten und in Ihrer Umgebung. Das spart Fahrzeit und zeigt Probleme, die im Schulungsraum nicht auffallen.
Die Unterweisung lässt sich mit einer praxisnahen Rettungsübung verbinden.
Fristen
Wie oft unterwiesen werden muss
| Funktion | Häufigkeit | Grundlage |
|---|---|---|
| Träger von Isoliergeräten, Filtergeräten, Selbstrettern und Fluchtgeräten | jährlich, mit praktischer Übung | PSA-Benutzungsverordnung DGUV Grundsatz 312-190 |
| Geräteträger mit Rettungsaufgaben | halbjährlich | PSA-Benutzungsverordnung DGUV Grundsatz 312-190 |
| Fachkundige im Gasmesswesen | jährlich | Betriebssicherheitsverordnung |
| Benutzer von PSA gegen Absturz und zum Retten | mindestens jährlich, mit praktischer Übung | PSA-Benutzungsverordnung Betriebssicherheitsverordnung DGUV Regel 112-198 und 112-199 |
| Atemschutzkoordinierende | Fortbildung mindestens alle 5 Jahre | PSA-Benutzungsverordnung DGUV Grundsatz 312-190 |
Unterweisung planen
Nennen Sie uns Anzahl der Geräteträger und eingesetzte Geräte.