Wiederholungsunterweisungen

Unterweisung

Regelmäßige Wiederholungs­unterweisungen

Wer Atemschutz, Gaswarngeräte oder PSA gegen Absturz einsetzt, muss regelmäßig unterwiesen werden und üben: in der Regel jährlich, bei Rettungsaufgaben halbjährlich. Wir übernehmen das für Sie, im Schulungszentrum oder bei Ihnen im Betrieb.

Geräteträger mit Pressluftatmer retten eine Übungspuppe in einem Pumpwerk

Ablauf

  • Auffrischung von Regelwerk und Benutzerinformation
  • Erfahrungen aus dem Einsatz besprechen
  • Anlegen, Dichtsitzprüfung, praktische Übung unter Last
  • Pflege und Kontrolle der eigenen Geräte
  • Teilnahmenachweis für Ihre Dokumentation

Ihr Vorteil

Wir schulen an Ihren Geräten und in Ihrer Umgebung. Das spart Fahrzeit und zeigt Probleme, die im Schulungsraum nicht auffallen.

Die Unterweisung lässt sich mit einer praxisnahen Rettungsübung verbinden.

Fristen

Wie oft unterwiesen werden muss

Funktion Häufigkeit Grundlage
Träger von Isoliergeräten, Filtergeräten, Selbstrettern und Fluchtgeräten jährlich, mit praktischer Übung PSA-Benutzungs­verordnung
DGUV Grundsatz 312-190
Geräteträger mit Rettungsaufgaben halbjährlich PSA-Benutzungs­verordnung
DGUV Grundsatz 312-190
Fachkundige im Gasmesswesen jährlich Betriebs­sicherheits­verordnung
Benutzer von PSA gegen Absturz und zum Retten mindestens jährlich, mit praktischer Übung PSA-Benutzungs­verordnung
Betriebs­sicherheits­verordnung
DGUV Regel 112-198 und 112-199
Atemschutzkoordinierende Fortbildung mindestens alle 5 Jahre PSA-Benutzungs­verordnung
DGUV Grundsatz 312-190

Unterweisung planen

Nennen Sie uns Anzahl der Geräteträger und eingesetzte Geräte.

Anfrage stellen