Beratung und Organisation

Beratung und Organisation

Atemschutz im Betrieb organisieren

Geräte und Schulungen allein reichen nicht. Die PSA-Benutzungs­verordnung und die DGUV Regel 112-190 verlangen eine Gefährdungsbeurteilung, die passende Geräteauswahl, Betriebsanweisungen, die Anpassungs­überprüfung der Masken und ein organisiertes Atemschutzwesen. Wir beraten Sie beim Aufbau oder übernehmen diese Aufgaben dauerhaft für Sie, ganz nach Ihrem Wunsch.

Organisation

Betriebliches Atemschutzwesen

Der Unternehmer muss Auswahl, Bereitstellung, ordnungsgemäßen Zustand und sicheren Gebrauch der Atemschutzgeräte organisieren. Diese Aufgaben darf er schriftlich auf externe Dienstleister übertragen. Wir unterstützen Sie beim Aufbau oder übernehmen die Organisation ganz.

Grundlage: PSA-Benutzungs­verordnung, DGUV Regel 112-190, DGUV Grundsatz 312-190

  • Aufbau der Organisation und Benennung der Funktionsträger
  • Schriftliche Übertragung von Unternehmerpflichten
  • Instandhaltungsprogramm mit Wartungs-, Prüf- und Austauschfristen
  • Festlegungen zu Lagerung, Transport und Entsorgung
  • Dauerhafte Übernahme als externer Dienstleister

Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung und Geräteauswahl

Die Gefährdungsbeurteilung klärt, ob Sauerstoffmangel, Schadstoffe oder beides auftreten können. Sie ist die Grundlage für die Auswahl der Geräte und für die arbeitsmedizinische Vorsorge.

Grundlage: Arbeitsschutzgesetz, Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), PSA-Benutzungs­verordnung, Gefahrstoff­verordnung, DGUV Regel 112-190

  • Ermittlung der Gefährdungen durch die Umgebungsatmosphäre
  • Auswahl geeigneter Geräte nach Schutzniveau, Ergonomie und Kombination mit anderer PSA
  • Gruppeneinteilung der Geräte als Grundlage der arbeitsmedizinischen Vorsorge
  • Gebrauchsdauer und Erholungszeiten
  • Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung

Betriebsanweisungen

Betriebsanweisungen für Atemschutzgeräte

Für den Einsatz von Atemschutzgeräten sind eigene Betriebsanweisungen vorgeschrieben. Wir erstellen sie passend zu Ihren Geräten und Tätigkeiten.

Grundlage: § 3 Abs. 2 PSA-Benutzungs­verordnung, DGUV Regel 112-190

  • Betriebsanweisungen für den Einsatz der Geräte
  • Bei Bedarf auch für Wartung, Reparatur und Prüfung
  • Kennzeichnung der Arbeitsbereiche mit dem Gebotszeichen „Atemschutz benutzen“
  • Grundlage für die jährliche Unterweisung

Fit-Test

Anpassungsüberprüfung der Masken

Eine Maske schützt nur, wenn sie dicht sitzt. Deshalb muss vor dem ersten Gebrauch bei jeder dicht anliegenden Maske geprüft werden, ob sie der Person passt. Das gilt für Viertel-, Halb- und Vollmasken ebenso wie für filtrierende Halbmasken (FFP).

Grundlage: PSA-Benutzungs­verordnung, DGUV Regel 112-190

  • Qualitative Anpassungsüberprüfung durch ausgebildete Prüfer
  • Unterdruckprüfung und Prüfung mit Geschmacks-Aerosol
  • Unterweisung im richtigen Anlegen vor der Prüfung
  • Dokumentation der Ergebnisse
  • Bei Ihnen im Betrieb oder in Iserlohn

Ausbildung

Atemschutz­koordinierende

Eigenes Personal für die Organisation ausbilden lassen.

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Unterweisung

Wiederholungs­unterweisung

Die jährliche Unterweisung mit praktischer Übung.

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Werkstatt

Wartung und Prüfung

Fristgerechte Instandhaltung Ihrer Geräte, herstellerunabhängig.

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Beratung anfragen

Beschreiben Sie uns kurz Ihre Tätigkeiten und Geräte. Wir sagen Ihnen, was zu tun ist und wie wir Sie unterstützen können.

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