Selbstretter und Fluchtgeräte

Ausbildung · DGUV Grundsatz 312-190

Träger von Selbst­rettern und Flucht­geräten

Wer Selbstretter oder Fluchtgeräte mitführt, muss sie im Ernstfall in Sekunden richtig anlegen können. Wir üben das so lange, bis jeder Handgriff sitzt.

Beschäftigter mit angelegtem Flucht-Druckluftgerät mit Haube

Dauer
in der Regel 1 bis 1,5 Stunden, je nach Gerätetyp; wir stimmen die Zeit mit Ihnen ab
Wiederholung
jährlich 1 LE
Voraussetzung
Mindestalter 18 Jahre
Grundlage
PSA-Benutzungs­verordnung
DGUV Grundsatz 312-190 (Ausbildung)
DGUV Regel 112-190 (Organisation)
Geräte
Sauerstoff-Selbstretter, Filter-Fluchtgeräte, Flucht-Druckluftgeräte
Orte
Schulungszentrum Iserlohn
oder bei Ihnen im Betrieb
Zielgruppe
Beschäftigte, die Selbstretter oder Fluchtgeräte mitführen

Inhalte

  1. Gefährdungen und Einsatzgrenzen der Geräte
  2. Unterschied zwischen Filter- und Isolier-Fluchtgeräten
  3. Sicht- und Funktionsprüfung, Kontrolle der Einsatzbereitschaft
  4. Anlegen unter Zeitdruck
  5. Verhalten auf dem Fluchtweg, Kombination mit anderer PSA
  6. Lagerung, Transport und Aufgaben der Atemschutzwerkstatt
  7. Gewöhnungsübung mit Übungsgeräten

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Wir schulen an den Geräten, die Sie im Betrieb einsetzen.

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