Ausbildung · DGUV Grundsatz 312-190
Träger von Selbstrettern und Fluchtgeräten
Wer Selbstretter oder Fluchtgeräte mitführt, muss sie im Ernstfall in Sekunden richtig anlegen können. Wir üben das so lange, bis jeder Handgriff sitzt.

- Dauer
- in der Regel 1 bis 1,5 Stunden, je nach Gerätetyp; wir stimmen die Zeit mit Ihnen ab
- Wiederholung
- jährlich 1 LE
- Voraussetzung
- Mindestalter 18 Jahre
- Grundlage
- PSA-Benutzungsverordnung
DGUV Grundsatz 312-190 (Ausbildung)
DGUV Regel 112-190 (Organisation) - Geräte
- Sauerstoff-Selbstretter, Filter-Fluchtgeräte, Flucht-Druckluftgeräte
- Orte
- Schulungszentrum Iserlohn
oder bei Ihnen im Betrieb - Zielgruppe
- Beschäftigte, die Selbstretter oder Fluchtgeräte mitführen
Inhalte
- Gefährdungen und Einsatzgrenzen der Geräte
- Unterschied zwischen Filter- und Isolier-Fluchtgeräten
- Sicht- und Funktionsprüfung, Kontrolle der Einsatzbereitschaft
- Anlegen unter Zeitdruck
- Verhalten auf dem Fluchtweg, Kombination mit anderer PSA
- Lagerung, Transport und Aufgaben der Atemschutzwerkstatt
- Gewöhnungsübung mit Übungsgeräten
Ausbildung anfragen
Wir schulen an den Geräten, die Sie im Betrieb einsetzen.