Träger von Filtergeräten

Ausbildung · DGUV Grundsatz 312-190

Träger von Filter­geräten

Masken mit Filtern sind schnell aufgesetzt, aber nur sicher, wenn Filterauswahl, Dichtsitz und Einsatzgrenzen stimmen. Diese Ausbildung vermittelt genau das.

Symbolbild: Vollmaske mit Gasfilter auf einem Tisch (KI-generiert)

Symbolbild (KI-generiert)

Dauer
in der Regel 1 bis 3 Stunden, je nach Gerätetyp; wir stimmen die Zeit mit Ihnen ab
Wiederholung
jährlich
Voraussetzung
Mindestalter 18 Jahre
Grundlage
PSA-Benutzungs­verordnung
DGUV Grundsatz 312-190 (Ausbildung)
DGUV Regel 112-190 (Organisation)
Geräte
Voll- und Halbmasken mit Partikel-, Gas- und Kombinationsfiltern, gebläseunterstützte Filtergeräte
Orte
Schulungszentrum Iserlohn
oder bei Ihnen im Betrieb
Zielgruppe
Beschäftigte, die Filtergeräte benutzen

Inhalte

  1. Wirkungsweise und Grenzen von Filtergeräten
  2. Filtertypen, Filterklassen und Kennfarben
  3. Sauerstoffgehalt und Schadstoffkonzentration
  4. Anlegen und Dichtsitzprüfung
  5. Tragezeiten, Belastung und Kombination mit anderer PSA
  6. Wahrnehmen des Filterdurchbruchs, Filterwechsel und Lagerung
  7. Praktische Übung mit Ihren Masken

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Gern auch kombiniert mit der regelmäßigen Wiederholungsunterweisung.

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