Ausbildung · DGUV Grundsatz 312-190
Träger von frei tragbaren Isoliergeräten
Grundausbildung für alle, die Pressluftatmer oder andere frei tragbare Isoliergeräte einsetzen oder Geräteträger sichern. Ebenso geeignet für Nachschulungen und Betriebe mit wenigen Teilnehmenden.

- Dauer
- 8 LE (1 Tag) ohne Rettungsaufgaben
20 LE (2 Tage) mit Rettungsaufgaben - Wiederholung
- jährlich, bei Rettungsaufgaben halbjährlich
- Voraussetzung
- Mindestalter 18 Jahre
- Grundlage
- PSA-Benutzungsverordnung
DGUV Grundsatz 312-190 (Ausbildung)
DGUV Regel 112-190 (Organisation und Gerätewartung) - Geräte
- Pressluftatmer, Regenerationsgeräte, Schlauchgeräte
- Orte
- Schulungszentrum Iserlohn, Corunnastr. 1
oder bei Ihnen im Betrieb - Zielgruppe
- Geräteträger, Sicherungsposten, Nachschulung
Inhalte
- Zweck des Atemschutzes und geltende Regelwerke
- Benutzerinformation des Herstellers
- Physiologische Belastung unter Atemschutz
- Sicht- und Funktionsprüfung, Anlegen und Dichtsitzprüfung
- Gebrauchsdauer und Kombination mit anderer PSA
- Verhalten unter Atemschutz, Übung unter Last
- Verhalten in Notsituationen
- Pflege und Wartung durch den Geräteträger
- Bei Rettungsaufgaben zusätzlich: Kommunikation, Rückwegsicherung und Retten mit Rettungshubgerät
Gerätegruppen nach AMR 14.2
Für die Teilnahme an unseren Ausbildungen ist keine arbeitsmedizinische Vorsorge nötig, da wir unter kontrollierten Bedingungen schulen und üben. Für den späteren Einsatz im Betrieb bestimmt die Gerätegruppe, ob Pflicht- oder Angebotsvorsorge nötig ist.
| Gruppe | Atemschutzgeräte | Arbeitsmedizinische Vorsorge |
|---|---|---|
| 1 | Filtergeräte mit Partikelfilter P3, frei tragbare Isoliergeräte unter 5 kg, Druckluft-Schlauchgeräte mit Maske | Angebotsvorsorge |
| 2 | Filtergeräte mit Gas- und Kombinationsfiltern aller Filterklassen, Frischluft-Saugschlauchgeräte | Pflichtvorsorge |
| 3 | Pressluftatmer und Regenerationsgeräte über 5 kg | Pflichtvorsorge |
| – | Geräte ohne Einatemwiderstand (z. B. Gebläse oder Schlauchgerät mit Haube), Geräte bis 5 mbar Einatemwiderstand (z. B. P1/P2-Filter, FFP-Masken, gebläseunterstützte Filtergeräte mit Maske), Flucht- und Selbstrettungsgeräte bis 5 kg | Keine Pflicht- oder Angebotsvorsorge, Wunschvorsorge ermöglichen |
Grundlage ist die Neufassung der AMR 14.2 (GMBl Nr. 20/2026).

Foto: Geräteprüfung
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