Träger von Isoliergeräten

Ausbildung · DGUV Grundsatz 312-190

Träger von frei tragbaren Isolier­geräten

Grundausbildung für alle, die Pressluftatmer oder andere frei tragbare Isoliergeräte einsetzen oder Geräteträger sichern. Ebenso geeignet für Nachschulungen und Betriebe mit wenigen Teilnehmenden.

Geräteträger mit Kurzzeit-Pressluftatmer steigt in einen Rundschacht ein

Dauer
8 LE (1 Tag) ohne Rettungsaufgaben
20 LE (2 Tage) mit Rettungsaufgaben
Wiederholung
jährlich, bei Rettungsaufgaben halbjährlich
Voraussetzung
Mindestalter 18 Jahre
Grundlage
PSA-Benutzungs­verordnung
DGUV Grundsatz 312-190 (Ausbildung)
DGUV Regel 112-190 (Organisation und Gerätewartung)
Geräte
Pressluftatmer, Regenerationsgeräte, Schlauchgeräte
Orte
Schulungszentrum Iserlohn, Corunnastr. 1
oder bei Ihnen im Betrieb
Zielgruppe
Geräteträger, Sicherungsposten, Nachschulung

Inhalte

  1. Zweck des Atemschutzes und geltende Regelwerke
  2. Benutzerinformation des Herstellers
  3. Physiologische Belastung unter Atemschutz
  4. Sicht- und Funktionsprüfung, Anlegen und Dichtsitzprüfung
  5. Gebrauchsdauer und Kombination mit anderer PSA
  6. Verhalten unter Atemschutz, Übung unter Last
  7. Verhalten in Notsituationen
  8. Pflege und Wartung durch den Geräteträger
  9. Bei Rettungsaufgaben zusätzlich: Kommunikation, Rückwegsicherung und Retten mit Rettungshubgerät

Gerätegruppen nach AMR 14.2

Für die Teilnahme an unseren Ausbildungen ist keine arbeitsmedizinische Vorsorge nötig, da wir unter kontrollierten Bedingungen schulen und üben. Für den späteren Einsatz im Betrieb bestimmt die Gerätegruppe, ob Pflicht- oder Angebotsvorsorge nötig ist.

Gruppe Atemschutzgeräte Arbeitsmedizinische Vorsorge
1 Filtergeräte mit Partikelfilter P3, frei tragbare Isoliergeräte unter 5 kg, Druckluft-Schlauchgeräte mit Maske Angebotsvorsorge
2 Filtergeräte mit Gas- und Kombinationsfiltern aller Filterklassen, Frischluft-Saugschlauchgeräte Pflichtvorsorge
3 Pressluftatmer und Regenerationsgeräte über 5 kg Pflichtvorsorge
– Geräte ohne Einatemwiderstand (z. B. Gebläse oder Schlauchgerät mit Haube), Geräte bis 5 mbar Einatemwiderstand (z. B. P1/P2-Filter, FFP-Masken, gebläseunterstützte Filtergeräte mit Maske), Flucht- und Selbstrettungsgeräte bis 5 kg Keine Pflicht- oder Angebotsvorsorge, Wunschvorsorge ermöglichen

Grundlage ist die Neufassung der AMR 14.2 (GMBl Nr. 20/2026).

Geräteträger mit Pressluftatmer und Helm beim Einstieg in einen Schacht, gesichert am Seil

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