Atemschutzkoordinierende

Ausbildung · DGUV Grundsatz 312-190

Atemschutz­koordinierende

Atemschutzkoordinierende halten das betriebliche Atemschutzwesen zusammen. Sie erstellen die Gefährdungsbeurteilung für den Atemschutz, wählen die passenden Geräte aus, erstellen Betriebsanweisungen, organisieren und dokumentieren Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung und koordinieren die Wartung und Instandhaltung der Atemschutzgeräte.

Symbolbild: Heinz Blanke schult Atemschutzkoordinierende im Seminarraum (KI-generiert)

Symbolbild (KI-generiert)

Dauer
24 LE (3 Tage)
Fortbildung
12 LE (1,5 Tage), mindestens alle 5 Jahre
Grundlage
PSA-Benutzungs­verordnung
DGUV Grundsatz 312-190 (Ausbildung)
DGUV Regel 112-190 (Organisation)
Orte
Schulungszentrum Iserlohn
oder bei Ihnen im Betrieb
Zielgruppe
Beschäftigte, die das Atemschutzwesen im Betrieb organisieren, z. B. Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Gerätewarte
Voraussetzung
Mindestalter 18 Jahre
Von Vorteil
Führungserfahrung und Kenntnisse im Arbeitsschutz

Inhalte

  1. Regelwerke und Organisation des betrieblichen Atemschutzwesens
  2. Erstellen der Gefährdungsbeurteilung für den Atemschutz
  3. Auswahl von Atemschutzgeräten
  4. Schadstoffe, Grenzwerte und ihre Wahrnehmbarkeit
  5. Aufbau, Wirkungsweise und Schutzniveau der Geräte
  6. Arbeitsmedizinische Vorsorge
  7. Belastung, Gebrauchsdauer und Kombination mit anderer PSA
  8. Instandhaltung: Prüfung, Wartung und Reinigung
  9. Erstellen von Betriebsanweisungen
  10. Dokumentation, Unterweisungsfristen und -inhalte

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Auf Wunsch schulen wir Ihre Atemschutzkoordinierenden auch bei Ihnen im Betrieb, abgestimmt auf Ihre Geräte und Abläufe.

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