Ausbildung · DGUV Grundsatz 312-190
Atemschutzkoordinierende
Atemschutzkoordinierende halten das betriebliche Atemschutzwesen zusammen. Sie erstellen die Gefährdungsbeurteilung für den Atemschutz, wählen die passenden Geräte aus, erstellen Betriebsanweisungen, organisieren und dokumentieren Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung und koordinieren die Wartung und Instandhaltung der Atemschutzgeräte.
Symbolbild (KI-generiert)
- Dauer
- 24 LE (3 Tage)
- Fortbildung
- 12 LE (1,5 Tage), mindestens alle 5 Jahre
- Grundlage
- PSA-Benutzungsverordnung
DGUV Grundsatz 312-190 (Ausbildung)
DGUV Regel 112-190 (Organisation) - Orte
- Schulungszentrum Iserlohn
oder bei Ihnen im Betrieb - Zielgruppe
- Beschäftigte, die das Atemschutzwesen im Betrieb organisieren, z. B. Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Gerätewarte
- Voraussetzung
- Mindestalter 18 Jahre
- Von Vorteil
- Führungserfahrung und Kenntnisse im Arbeitsschutz
Inhalte
- Regelwerke und Organisation des betrieblichen Atemschutzwesens
- Erstellen der Gefährdungsbeurteilung für den Atemschutz
- Auswahl von Atemschutzgeräten
- Schadstoffe, Grenzwerte und ihre Wahrnehmbarkeit
- Aufbau, Wirkungsweise und Schutzniveau der Geräte
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Belastung, Gebrauchsdauer und Kombination mit anderer PSA
- Instandhaltung: Prüfung, Wartung und Reinigung
- Erstellen von Betriebsanweisungen
- Dokumentation, Unterweisungsfristen und -inhalte
Ausbildung anfragen
Auf Wunsch schulen wir Ihre Atemschutzkoordinierenden auch bei Ihnen im Betrieb, abgestimmt auf Ihre Geräte und Abläufe.